top of page
  • Facebook
  • Instagram

Geschäftsbedingungen

Alle Preise in CHF und inklusive 7.7% MwSt.

​

Altersgrenzen (Ausweispflicht)

​

  • Erwachsene ab 21 Jahren

  • Kinder von 6 bis 15 Jahren

  • Jugendliche von 16 bis 20 Jahren  

  • Senioren  ab 64 Jahren 

  • Familien: Eltern mit Kindern bis 15 Jahre oder Grosseltern mit Enkelkindern bis 15 Jahre

​

​

Zahlungsmittel

​

  • alle führenden Kreditkarten: Mastercard, Visa, American Express

  • ec/Maestro

  • Postcard

  • Euro: Die Euro-Umrechnung erfolgt 1:1

  • Reka-Checks: (Kauf von Skipässen, Miete von Schneesportgeräten und in den Bergrestaurants)

  • Twint

 

 

Photo, Keycard, Missbrauch

​

Das Foto wird bei Jahreskarten auf die KeyCard gespeichert. Alle Skipässe sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Verstoss wird eine Busse in der Höhe einer Tageskarte + CHF 250.- ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird der Fahrausweis eingezogen, die Berechtigungen werden gelöscht und es wir Strafanzeige erstattet. Alle Fahrausweise sind ausschliessliche mit der KeyCard gegen CHF 5.- Depotgebühr erhältlich. Unbeschädigte KeyCards können nach Gebrauch am Schalter der Talstation, in den Sportshops, den Restaurants von Catrina Experience, sowie an der Catrina Resort Rezeption retourniert werden. 

​

​

Verlust, Umtausch, Rückgabe von Tickets

​

Rückerstattungen: Gekaufte Tickets können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Fahrgeld-Rückerstattung ausschliesslich bei Unfall oder Krankheit. Für die Berechnung der Rückerstattung zählt der Unfalltag. Ein ärztliches Zeugnis eines ortsansässigen Arztes ist Voraussetzung für eine Rückerstattung. Anrecht auf eine anteilmässige besteht ausschliesslich bei Mehrtageskarten ab 3 Tagen, sowie Jahresabos gegen Vorweisung eine ärztlichen Zeugnisses und läuft mit dem Ende der jeweiligen Saison ab. Wurde das Liftticket in der Periode der ärztlichen Bescheinigung benutzt, verfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung ebenfalls. Begleitpersonen erhalten keine Rückerstattung.

​

Verlust des Lifttickets: Skipässe ab 3 Tage werden bei Vorlegen des Kauf-/Sperrnummernbeleges gegen eine Gebühr von CHF 10.- ersetzt. 

​

Verbund-Tickets: Bei Abonnementen oder Tickets aus einem Verbund mit anderen Bergbahnen gehen die jeweiligen Bestimmungen den Regelungen dieser AGB vor. 

 

​

Unfälle und Suchaktionen

​

Fahren Sie zum nächsten Lift oder Bahnanlage und machen Sie möglichst präzise Angaben oder rufen Sie Tel. +41 81 920 30 40 an. Für SOS-Einsätze wird ein Unkostenbeitrag von mindestens CHF 100.- in Rechnung gestellt. Suchaktionen sind kostenpflichtig und gehen zu Lasten des Verursachers.

 

 

Betriebseinstellung und Störungen

​

Kann die Bergbahnen Disentis AG ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen infolge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermögen, nicht oder vorübergehend oder teilweise nicht erbringen. entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche auf Reduktion, Verlängerung oder Rückgabe der Skipässe. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen: 

  • Betriebseinstellungen, Pisten- und Wegsperrungen infolge Zufalls, höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen. 

  • Überlastung der Transportanlagen oder Überfüllung der Pisten und Wege, sowie daraus resultierende mögliche Wartezeiten.

  • Unterbrüche, sowie temporäre Betriebseinstellungen von Teilen der Transportanlagen in Folge Bau- oder Wartungsarbeiten, technische Störungen oder auch reduzierter Bahnbetrieb (saisonbedingt).

​

​

Nutzungsbedingungen

​

Die Bergbahnen Disentis AG legt die Bestimmungen für die Nutzung fest. Der Kunde ist verpflichtet, sich die publizierten Anweisungen zu halten. Dies sind insbesondere: 

  • Anordnungen von Mitarbeitenden

  • Sperrungen von Pisten und Wegen

  • Markierungen, Warntafeln und Anweisungen zur Nutzung der Bahnen

  • FIS-Regeln

Ferner wird rücksichtloses Verhalten oder Trunkenheit/Drogenmissbrauch nicht toleriert. Anlagen und Einrichtungen der Bergbahnen Disentis AG dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Allfällige Instandstellung-/Reinigungskosten sind durch den Verursacher zu bezahlen. Bei Verstössen gegen die Nutzungsbestimmungen kann die Bergbahnen Disentis AG den Kunden entschädigungslos vorübergehend oder für immer von der Nutzung ausschliessen. 

​

​

Beanstandung/Haftung

​

Eine Haftung der Bergbahnen für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge:

  • Nichtbeachtens von Hinweisen und Markierungen sowie Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten

  • Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes

  • Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren

  • Fährlässigem oder vorsätzlichem  Verhalten auf Anlagen, Pisten und Wegen

  • Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill und Enduro Biking, Gleitschirmfliegen etc.

Im Übrigen stützt sich die Haftung der Bergbahnen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Die Bergbahnen haften nicht für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten. Ferner ist jede Haftung für Unfälle auf Bike-, Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen. 

​

Irrtum, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten! 

Hier findest du die AGB der Andermatt Sedrun Disentis Marketing AG >>>

bottom of page